AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

#1 Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen zwischen dem Kunden und der Unternehmung hps’n‘mlt, Markus Dimmling, Elsternweg 5, 95194 Regnitzlosau diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Unternehmung hps’n‘mlt ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


#2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Unternehmung hps‘n‘mlt in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Unternehmung hps’n’mlt in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.


#3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von der Unternehmung hps’n’mlt, in dem die Leistungen und Preise festgehalten werden. Die Angebote von der Unternehmung hps’n’mlt sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Unternehmung hps’n’mlt mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Unternehmung hps’n’mlt kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Unternehmung hps’n’mlt zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Unternehmung hps’n‘mlt nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Unternehmung hps’n’mlt ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Unternehmung hps’n’mlt erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(4) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


#4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Unternehmung hps’n’mlt dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Unternehmung hps’n’mlt ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden den geplanten Ablauf der Leistungserbringung in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Unternehmung hps’n’mlt Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung oder zur Beauftragung von einzelnen Dienstleistungen dafür mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und weiteren Zusatzleistungen.

(4) Soweit die Unternehmung hps’n’mlt entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.


#5 Mietmaterial

(1) Die Unternehmung hps’n’mlt ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Unternehmung hps’n’mlt ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls die die Unternehmung nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Unternehmung hps’n’mlt bestätigt worden sind. Die Unternehmung hps’n’mlt steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

(3) Für Stromausfälle übernimmt die Unternehmung hps’n’mlt keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behält sich die Unternehmung vor, den Mietvertrag zu beenden und eventuell mitvermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.

(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschlands ist ohne schriftliche Genehmigung der Unternehmung hps’n’mlt untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Die Unternehmung hps’n’mlt behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Unternehmung hps’n’mlt Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand.


#6 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat der Unternehmung hps’n’mlt alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Unternehmung hps’n’mlt.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Unternehmung hps’n’mlt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung oder eine vergleichbare Betriebs-Versicherung, die für Schäden im Rahmen der Veranstaltung haftet, abzuschließen.

(5) GEMA-Gebühren, andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art und Beiträge zur Künstlersozialkasse sind Sache des Veranstalters.

(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen bei der Leistungserbringung, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Unternehmung hps’n’mlt genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.


#7 Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise werden nach nach § 19 Abs. 1 UStG („Kleinunternehmerregelung“) ohne gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die Unternehmung hps’n’mlt ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 14 Kalendertage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(3) Die Unternehmung hps’n’mlt ist berechtigt, bei einem Auftragswert ab 3.000 EUR zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  • bei Vertragsabschluss: 30 v. H.
  • bis 14 Tage vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 30 v.H.
  • bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung von der Unternehmung hps’n’mlt: 40 v.H.

(4) Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

(5) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Unternehmung hps’n’mlt das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(6) Kostenvoranschläge der Unternehmung hps’n’mlt sind unverbindlich.


#8 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält die Unternehmung hps’n’mlt nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Unternehmung hps’n’mlt, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Unternehmung hps’n’mlt. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Unternehmung hps’n’mlt (z.B. Ideenskizzen, Konzepte, usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Unternehmung hps’n’mlt. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Preises nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Unternehmung darf der Kunde die Leistungen der Unternehmung hps’n’mlt nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Unternehmung hps’n’mlt durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Unternehmung hps’n’mlt und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Unternehmung hps’n’mlt, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Unternehmung hps’n’mlt erforderlich. Dafür steht der Unternehmung hps’n’mlt und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Konzepten sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Unternehmung hps’n’mlt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Unternehmung hps’n’mlt. Über den Umfang der Nutzung steht der Unternehmung hps’n’mlt ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Unternehmung hps’n’mlt überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.


#9 Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Unternehmung hps’n’mlt jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Auftragswerte, insbesondere schon erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:

  • bis zu 3 Wochen vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 0 v.H.
  • bis zu 2 Wochen vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 25 v.H.
  • bis zu 1 Woche vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 50 v.H.
  • ab 1 Woche vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 90 v.H.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt für Verkostungsevents bei Privatkunden folgende Staffelung:

  • bis zu 1 Woche vor dem Verkostungsevent: 0 v.H.
  • ab 1 Woche vor dem Verkostungsevent: 30 v.H.
  • ab 1 Tag vor dem Verkostungsevent: 50 v.H.


#10 Gewährleistung und Schadensersatz

Die Unternehmung hps’n’mlt verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.


#11Haftung

(1) Die Unternehmung hps’n’mlt haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Unternehmung hps’n’mlt nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Auftragswert nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Unternehmung hps’n’mlt im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Unternehmung hps’n’mlt derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Unternehmung hps’n’mlt keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche gegen Dritte auf eigene Kosten durchzusetzen.


#12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Fremdsprache

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Unternehmung hps’n’mlt und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hof soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

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